WEG-Abrechnung

Sabo+Mandl & Tomaschek Immobilien GmbH | A-1020 Wien, Castellezgasse 36-38 / Top 23
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Die Wohnungseigentums-Abrechnung.

 

Die Erstellung und die Vorlage der Jahresabrechnung erfolgen gemäß WEG 2002 (Wohnungseigentumsgesetz) bis spätestens 30. Juni. Hierzu bekommt jeder Wohnungseigentümer eine komplette WEG-Abrechnung. In die Originalbelege können Sie jederzeit in unserer Kanzlei Einsicht nehmen. Oder wir übermitteln Sie Ihnen einfach digital.

 

PDF-Dokument: WEG-Abrechnung
Bewirtschaftungskosten.

Die Einhebung der Betriebskosten/Rücklagen erfolgt pauschaliert und monatlich im vorhinein. Die Höhe der Pauschalzahlungen richtet sich nach der Kostenentwicklung, welche mehrmals pro Abrechnungsperiode überprüft wird (Bildung von Monats-Durchschnittswerten).Die Basis der Kalkulation ist die Vorausschau gemäß § 20 WEG.

Sonstige Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft werden in der Rücklagenabrechnung gesondert aufgelistet.

In Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft tragen wir Sorge, dass eine ausreichende Rücklage gebildet wird. Als Immobilienverwaltung kommt uns im Rahmen der Sorgfaltspflicht bzw. bei der Erstellung der Vorausschau ein Vorschlagsrecht zu.

Weitere Abrechungsbestandteile können sein:

  • Heizkostenabrechnung
  • Darlehensabrechnung
  • Verbrauchsabhängige Abrechnung (z. B. Wasser)

Diverse Sonderkonten

  • Waschküchenkonto
  • Sonder- und Mieteinnahmen aus allgemeinen Teilen der Anlage (z.B. Stellplätze) etc.

Um größte finanzielle Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, wird für jede Liegenschaft ein eigenes Bankkonto eröffnet. Wir buchen tagaktuell!

Weiters vertreten wir Sie vor den Finanzbehörden und erledigen die gesamte Umsatzsteuer-Abwicklung.

Rücklagenveranlagung.

Die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft werden bestverzinst und sicher angelegt.

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