Fragen

Sabo+Mandl & Tomaschek Immobilien GmbH | A-1020 Wien, Castellezgasse 36-38 / Top 23
Kundendienst: 01/720 02 02 | Fax: 01/720 02 02 - 02 | E-Mail: office@smt-immobilien.at
Welche Aufgabengebiete hat der Kundendienst?

 

Entgegennahme und Abwicklung von

  • Schadensfällen und Störungen sowie Koordination der Fachfirmen
  • Wasserschäden sowie die Versicherungsabwicklung
  • Fragen zur Instandhaltung der Allgemeinteile (Dach, Fassade, Terrasse, Keller etc) der Liegenschaft
  • Beschwerdeannahme
  • Ausarbeitung von Sanierungskonzepten
    (z.B. Dachinstandsetzungen, Fassadensanierungen, Terrassensanierungen, Sanierung der Elektroinstallationen, Sanierung des Aufzugs, Kellersanierungen etc.)
Welche Aufgaben hat die Finanzverwaltung?
  • Ansprechpartner für Verrechnung der Vorschreibungen und Zahlungsverkehr (Daueraufträge, Einziehungsaufträge)
  • Fragen zu Betriebskosten und Reservefonds
  • Heizkostenabrechnung
  • Fragen zum Hausbesorger/Hausbetreuer sowie Hausbesorger-/Hausbetreuerentgelt
  • Waschküchenabrechnung
Woraus besteht in der Regel die Gebäudeversicherung?

Die gesetzliche vorgeschriebene Gebäudeversicherung besteht aus den Sparten:

Feuerversicherung und Haftpflichtversicherung

Sehr zu empfehlen ist darüber hinaus die Sparte Leitungswasser (inkl. Gainzen- und Ablaufgebrechen).

In einigen Liegenschaften gibt es zusätzlich noch eine Sturmschadenversicherung oder eine Glasbruchversicherung. Ob dies gewünscht wird, hängt von der Eigentümergemeinschaft ab, welche mit Mehrheitsbeschluss über solche zusätzliche Versicherungsverträge befindet.

Diese Versicherungen betreffen nur die allgemeinen Teile des Hauses (fixe Bestandteile wie Wände, Decken und verklebte Böden)! Das Inventar in den Wohnungen und sämtlichen Kellerräumen ist immer von den Eigentümern selbst zu versichern (Haushaltsversicherung)!

Leitungswasserschäden

 

Nach Auftreten von Wasserschäden möge die Hausverwaltung kontaktiert werden und wird diese den betroffenen Wohnungseigentümer(n) sofort einen Installateur schicken. Der Installateur behebt den Schaden und übermittelt die Rechnung an die Gebäudeverwaltung. In der Gebäudeversicherung (Leitungswasserversicherung) sind jene Gebrechen versichert, welche von einem in der Mauer befindlichen Rohr ausgehen.

 

Für sämtliche Folgeschäden an den festen Gebäudebestandteilen (Wand, Decke, Fußboden) sind Kostenvoranschläge erforderlich. Diese werden bei der Gebäudeversicherung eingereicht und erst nach Freigabe durch die Versicherung werden die Arbeiten beauftragt – und dies nur in der Höhe der freigegebenen Kosten.

 

Dem betroffenen Wohnungseigentümer steht es frei, die Folgeschäden von einer Fachfirma durchführen zu lassen oder sich mit einer finanziellen Ablöse entschädigen zu lassen.

Welche Pläne liegen in der Hausverwaltung auf?

Im Regelfall liegen in der Hausverwaltung die Grundriss-/Querschnitte/Ansichtspläne Ihrer Liegenschaft auf. Wenn es Pläne gibt, in denen Leitungen (z.B. Wasser, Strom etc) eingezeichnet sind, so liegen diese in der Regel in der so genannten „Plankammer“ auf, welche beim Magistrat Ihres Bezirkes zu finden ist.

Was benötigt man, wenn ein Schlüssel nachgemacht werden soll?

 

Um einen Schlüssel für eine gesperrte Anlage anfertigen zu lassen, benötigt man eine Bestätigung der Hausverwaltung, welche zu dieser Anfertigung berechtigt. Für diese Bestätigung benötigt die Sachbearbeiterin die Schlüsselnummer und die Erzeugerfirma des Schlüssels. Die Bestätigung kann immer nur der Eigentümer der Wohnung anfordern.

Wie verhält man sich bei Lärmbelästigung oder anderen Störungen?

 

Die Sachbearbeiterin ist natürlich bemüht, zwischen Eigentümern oder Eigentümern und Mietern nach Möglichkeit zu schlichten. Doch gilt es zu bedenken, dass die Hausverwaltung nur mit Wohnungseigentümern, nicht mit deren Mietern eine Rechtsverbindung hat.

 

Notwendig ist daher, dass die Sachverhalte prinzipiell schriftlich vorgetragen werden. So können die Mitarbeiter des Kundendienstes für eine rasche Weitergabe sorgen bzw. sich mit den Wohnungseigentümern ins Einvernehmen setzen.

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