Einzeleigentum - ein Haus ist nicht gleich ein Haus

Referenzgebäude

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Immobilien stellen besondere Werte dar, die sorgsam und nachhaltig zu behandeln sind: Genau das tun wir bei Sabo+Mandl & Tomaschek: Den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten ist für uns Pflicht. Ihren Wert zu steigern die Kür.

IHRE IMMOBILIE – MEHR ALS NUR QUADRATMETER.

Keine Liegenschaft gleicht der anderen, jedes Objekt hat seinen individuellen Charakter und muss das Potenzial erkannt sowie ausgenützt werden. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, jedem von uns betreuten Objekt besondere Aufmerksamkeit zu geben. Mit unserer langjährigen Erfahrung, Kompetenz und Engagement richten wir das Augenmerk auf Ihre Immobilie.

In den Themen Wohnrecht, technische Bestimmungen sowie Finanz- und Steuerwesen sind wir zu Hause. Denn das komplexe österreichische Mietrecht verlangt nach Fachleuten, um sich einen Überblick zu verschaffen und mit Erfahrung dem Eigentümer zur Seite zu stehen und diesen bestmöglich zu beraten. Unsere Mietrechtsabteilung hilft Ihnen bei sämtlichen Fragen und Anliegen und stellt sich dieser Herausforderung.

Sowohl die Kommunikation zu unseren Kunden als auch das Schaffen einer vertrauensvollen und positiven Atmosphäre zwischen Eigentümern und Mietern ist uns sehr wichtig.

Wir sehen uns in diesem Zusammenhang als Schnittstelle zwischen dem Hauseigentümer, den Mietern und den Behörden. Durch diese Position tragen wir auch zur Mieterzufriedenheit bei.

Wir legen viel Wert darauf unsere Kunden rasch und umfassend über die Gegebenheiten der Liegenschaft zu informieren. Bei der Betreuung und Bewirtschaftung von Liegenschaften ist uns die Interessenswahrung der Eigentümer sowie enge Zusammenarbeit oberstes Gebot. Den Ertrag sowie die Kosten Ihrer Immobilie zu optimieren sowie Mängel und Schwachstellen zu beseitigen, sehen wir als unsere Aufgabe an. Unser Augenmerk gilt nicht nur der Werterhaltung sondern auch der Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, betreuen wir, auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, sämtliche Angelegenheiten Ihrer Immobilie.

Durch unsere jahrelange Erfahrung und Kompetenz ist Ihre Immobilie bei uns in den besten Händen.

Unsere Serviceleistungen für Sie

Objektübernahme


Vor Verwaltungsbeginn wird Ihr Objekt vom zuständigen Immobilienverwalter begangen, um sich einen Überblick über die Liegenschaft zu verschaffen. Nach der Verwaltungsübernahme werden die Daten unmittelbar in unsere Immobiliensoftware eingepflegt und so eine bessere Kommunikation mit Ihnen ermöglicht. Ebenso kontrollieren wir die Leistungen und verhandeln bei Bedarf die Kosten der Verträge nach bzw. schließen neue Verträge nach Rücksprache mit Ihnen ab, damit Ihre Liegenschaft optimal bewirtschaftet wird. Unser Ziel ist es Kosteneinsparungen mit gleichbleibender Qualität zu erreichen. Weiteres Thema bei der Verwaltungsübernahme ist, die Mietverträge auf Mietvertragslaufzeiten, -fristen und –optionen sowie die Mietzinse und Indexanpassungen zu überprüfen. Aufgrund unserer Immobiliensoftware können wir uns der Herausforderung der Mietvertragsverwaltung stellen. Wir überwachen die unterschiedlichen Ablaufdaten genau so wie die Erfüllung der Vertragsbedingungen mit genauer Terminplanung.

Wirtschaftlichkeit


Wir leben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Wir verhandeln für Sie bestmögliche Preise und Konditionen zur besten Qualität. Bei der Abwicklung von Sanierungsprojekten achten wir stets auf das Preis-Leistungsverhältnis. Ausverhandelte Skonti und Nachlässe werden an die Eigentümer weiter gegeben.

Vertretung gegenüber Dritten


In Abstimmung mit den Eigentümern erledigen wir sämtliche Angelegenheiten bei Baubehörden, Steuerberatern, Magistraten, Banken, Versicherungsinstituten, Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern, Schlichtungstelle etc.

Bei der Vertretung einer Liegenschaft legen wir großen Wert auf die Wahrung unserer Objektivität und Unparteilichkeit, weshalb wir keine Vertretung einzelner Eigentümer übernehmen.

Mietverträge


Vor der Mietvertragserstellung, werden sämtliche Daten des zukünftigen Mieters sowie ein Einkommensnachweis von uns angefordert und überprüft, sowie eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Unmittelbar nach der Selektion des Mieters wird der Mietvertrag unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Mietzinsbildung erstellt und an Sie zur Durchsicht übermittelt. Unser Mietvertrag umfasst neben den gesetzlichen Bestimmungen auch ein ausführliches Übergabe- | Rücknahmeprotokoll sowie alle für den Mieter benötigten Informationen zum Meldezettel, zuständigen Bezirksämtern, Energieausweis etc. Weiters wird dem Mieter ein umfassendes Mieterhandbuch „WohnoLogisches & Praktisches“ übergeben. Dieses beinhaltet Informationen bezüglich Wartungs- und Pflegehinweise, Sicherheitsbestimmungen sowie richtiges Lüften und Heizen etc. Unser Mieterhandbuch dient als Leitfaden für die Nutzung und Werterhaltung des Bestandsobjektes.

Mittels unserer Immobiliensoftware können wir alle vereinbarten Vertragsbedingungen, wie Indexierungsanpassung oder Kautionsabwicklung, überwachen. Um Ihnen den Ablauf eines Mietvertrages genauer zu erklären, haben wir einen Kurzfilm für Sie zusammengestellt.

Mahnwesen


Die Durchführung des Mahnwesens wird durch die stets tagefertige Buchhaltung optimiert. Säumige Mieter werden zwei Mal gemahnt und anschließend geklagt. Bevor die Klage eingereicht wird, nimmt der zuständige Mitarbeiter der Buchhaltung Kontakt mit dem Mieter auf.

Leerstehung | Neuvermietung


Eines der wichtigsten Ziele der Mitarbeiter der Mietrechtsabteilung ist es die Leerstehungszeiten in Ihrer Liegenschaft zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten, um für Sie Kosteneinsparungen zu gewährleisten.

Übergabe | Übernahme


Unser Übergabe- | Übernahmeprotokoll ist umfassend aufgebaut und wird jeweils mit einer Fotodokumentation durchgeführt.

Die Übergabe des Bestandsobjektes an den Mieter findet grundsätzlich am Unterzeichnungstag des Mietvertrages statt. Unser Außendienstmitarbeiter nimmt zusammen mit dem Mieter den Zustand der Wohnung auf. Das Protokoll wird vor Ort vom Mieter als Bestätigung der Richtigkeit unterzeichnet und diesem übergeben.

Bei Kündigung eines Mieters überprüft das Verwaltungsteam den bestehenden Mietvertrag auf die vereinbarte Mietdauer, auf Gültigkeit sowie die Vertragsbedingungen, und das Mieterkonto auf Rückstände. Gleichzeitig mit der Kündigungsannahme wird von uns, nach Rücksprache mit Ihnen, ein Makler für die Neuvermietung beauftragt. Der Zustand des Bestandsobjektes wird bei der Rückgabe im Beisein des Mieters aufgenommen und anhand einer umfangreichen Fotodokumentation festgehalten. Abweichungen vom ursprünglichen Zustand und Beschädigungen werden von der vorhandenen Kaution in Abzug gebracht.

Unser Anliegen ist es, sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter die bestmögliche Kommunikation und Abwicklung zu ermöglichen. Um Ihnen den Ablauf der Kündigung genauer zu erklären, haben wir einen Kurzfilm für Sie zusammengestellt.

Objektbegehung


Wir führen regelmäßige sowie anlassbezogene Begehungen in Ihrer Liegenschaft durch, über die ein ausführliches Begehungsprotokoll erstellt wird. Begutachtet werden neben vertragsgetreuer und fachgerechter Leistungsdurchführung externere Dienstleister auch der technische, bauliche oder optische Erhaltungszustand der Wohnanlage.

Im November 2012 trat die Richtlinie ÖNORM B 1300, die eine regelmäßige Prüfroutine im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen anhand eines Leitfadens vorgibt, in Kraft. Anhand dieses Leitfadens werden alle Bauteile, der bautechnische Zustand sowie sämtliche technischen Anlagen und Brandschutzeinrichtungen Ihrer Liegenschaft aufgenommen. Festgestellte Gefahrenquellen werden umgehend beseitigt. Auch für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften betreffend Brandschutz und Freihaltung der Fluchtwege ist uns ein Anliegen, da es die Sicherheit aller Mieter betrifft. Unsere zertifizierten Mitarbeiter führen diese objektsicherheitstechnische Begehung gerne für Sie durch.

Schadensabwicklungen


Wenn doch einmal etwas passiert, sind wir für Sie da. Uns ist es ein großes Anliegen, den Schadensfall effizient, fachkundig und möglichst unkompliziert für Sie abzuwickeln. Sie haben in Ihrem zuständigen Verwaltungsteam einen Ansprechpartner, der für Sie die Abwicklung des Störungs- bzw. Schadensfalls durchführt. Wir legen besonderen Wert auf eine umgehende Beauftragung der Professionsiten und stellen die Kommunikation zwischen Ihnen und den zuständigen Ansprechpartnern her. Durch die Evidenzhaltung wird die Kontrolle der Auftragsabwicklung erleichtert und eine zeitgerechte Erledigung garantiert. Wir helfen Ihnen während dieser Zeit, um sobald wie möglich die gewohnte Wohnqualität herzustellen.

Sanierungen


Das Wesen jedes Hauses wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Errichtungszeit, Bauweise, technische Ausstattung und nicht zuletzt Bewohner und Eigentümer verleihen jedem Gebäude seine individuelle Prägung. Diese Eigenschaften, die Charme und Atmosphäre des Lebensraumes ausmachen, werden in unsere Überlegungen bei Sanierungsvorhaben genauso mit einbezogen, wie miet- und steuerrechtliche Gegebenheiten.

Die Abwicklung der Baustellen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Ziviltechnikern und Eigentümern, ebenso empfehlen wir eine örtliche Bauaufsicht. Falls erforderlich, erstellen wir für Sie Finanzierungsvorschläge, die auf die Liegenschaft abgestimmt sind.

Gerade beim Ablauf, bei Problemen im Baustellenmanagement und in Haftungsfragen oder bei der Darlehensverwaltung und der Durchführung des mietrechtlichen §18 – Verfahrens hat sich in unserer Kanzlei ein fundiertes Know-how entwickelt. Unsere kompetentes Bautechnikteam steht Ihnen gerne zur Seite und beratet Sie ausführlich.

Wenn Sie also in Ihre Liegenschaft investieren wollen oder müssen, erstellen wir für Sie präzise auf Ihr Objekt zugeschnittene Konzepte und Machbarkeitsstudien. Schließlich sollen Ihre Investitionen auch in absehbarer Zeit Erträge abwerfen. Wir beraten Sie gerne und führen die gesamte Gebäudesanierung vom ersten bis zum letzten Schritt für Sie durch.

Mieterbetreuung


Wir sehen uns als Mittler zwischen dem Eigentümer und den Mietern. Durch unmittelbares und vorausschauendes Handeln, das sich an den Interessen aller Parteien orientiert, lassen sich häufig Probleme abwenden bzw. effizient und unkompliziert lösen. Daher sind uns der Aufbau und die Pflege guter sozialer Kontakte immer ein Anliegen. Wir sind bedacht darauf, die Mieter bei Schadensabwicklungen bestens zu betreuen und diese effizient und möglichst unkompliziert abzuwickeln.

Bei der Übergabe des Bestandsobjektes wird dem Mieter unser Mieterhandbuch „WohnoLogisches & Praktisches“ ausgehändigt. Dieses stellt einen Leitfaden dar, der dem Mieter Informationen über Wartungs- und Pflegehinweise, Brandschutzbestimmungen, richtiges Lüften und Heizen sowie Vermeidung von Schimmelbildung ausführlich aufzählt.

Wir sind Ansprechpartner für den Mieter, sei es für Fragen rund um Meldezettel, Wohnbeihilfe oder sonstige Angelegenheiten.

Zahlungsverkehr


Um größte finanzielle Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, wird für jede Liegenschaft ein eigenes Konto eröffnet und laufend geführt. Bezüglich Konditionen der Kontoführung gelten die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetztes. Wir legen die in Verwahrung gegebenen Gelder für Sie maximal fruchtbringend an. Die von den Bankinstituten vorgeschriebenen üblichen Gebühren werden an die Eigentümergemeinschaft ohne Aufschlag weitergegeben.

Von uns ausverhandelte Skonti und Nachlässe bei Professionsten und Kreditinstituten werden selbstverständlich der Wohnungseigentümergemeinschaft weitergegeben.

Buchhalterische Betreuung

 

  • Vorschreibung und Inkasso der Mieten sowie von vereinbarten Zusatzentgelten (Betriebskosten) samt jeweiliger Umsatzsteuer
  • Mahnung säumiger Mieter
  • Fristgerechte Indexanpassung
  • Entgegennahme, Prüfung gemäß § 11 UStG und Zahlung von Rechnungen
  • Vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung mit der Hausinhabung
  • Erstellung einer Jahresbetriebskostenabrechnung bis jeweils 30. Juni des Folgejahres
  • Erstellung einer Jahreshauptmietzinsabrechnung, soweit erforderlich, bis jeweils 30. Juni des Folgejahres
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerabrechnung
  • Erstellung des Beiblattes zur Einkommenssteuererklärung

Leerstandskontrolle

 

Um den Wert Ihrer Immobilie sicherzustellen, bieten wir im Fall einer Leerstehung Kontrollen durch unsere Außendienstmitarbeiter an.

Diese Kontrollen sind ein sinnvolles Werkzeug, damit es während der mietfreien Zeit zu keinen Schäden, wie zum Beispiel durch Wassereintritte, kommt oder diese schnell entdeckt und behoben werden können.

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